top of page

Unsere AGB`s

​

 

Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle durch Klötgen Photography (oder dessen Assistenz) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen so wie Leistungen die im Rahmen der Fotografie erbracht wurden/werden.

  2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.

  3. Der Fotograf erbringt Leistungen im Bereich Fotografie.

  4. Der Fotograf bringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.

 

Auftragsvereinbarung/Terminvereinbarung

  1. Durch eine Bestätigung des Kunden (mündlich oder schriftlich, z. B. per E-Mail, WhatsApp, Messenger, SMS, etc.) kommt ein verbindlicher Auftrag zustande, spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB. Änderungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.

 

Terminverschiebungen, Stornierung

  1. Sofern der Kunde aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert ist und den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, muss er dieses 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitteilen. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, das Honorar zu 100 % zu begleichen. Kommt der Auftrag aus anderen Gründen nicht zustande, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind oder erfolgt eine Absage nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin, so hat der Fotograf das Recht ein Ausfallhonorar in Höhe von 40% des vereinbarten Honorars einzubehalten. Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Einganges der Absage und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung gegenüber dem dem Unternehmen Klötgen Photography.

  2.  Bei dreimaliger rechtzeitiger Absage, wird bei der dritten Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 40% des Gesamtbetrages fällig. Erfolgt eine Absage nicht mindestens 30 Tage vor dem Termin, so behält sich der Fotograf das Recht vor, die vereinbarte Anzahlung einzubehalten.

  3. Ebenfalls hat der Fotograf das Recht, aus wichtigen vertretbaren Gründen (z. B. Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber telefonisch oder schriftlich informiert. Ein Schadensersatzanspruch kommt in diesem Falle nicht zum tragen.

  4. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.

  5. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der Fotograf berechtigt Teilrechnungen zu erstellen.

 

Honorare, Preise, Fälligkeit

  1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe zzgl. eventueller weiterer Kosten. Mit der Unterzeichnung eines Vertrages verpflichtet sich der Kunde, das vereinbarte Honorar vor dem Fotoshooting in bar oder per Überweisung zu begleichen. Weitere Kosten (Reisekosten, weitere Stunden, sonstige Ausgaben, etc.) sowie weitere Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind vom Kunden zu tragen und werden gesondert berechnet. Das Fotoshooting findet nur statt, sofern eine vollständige Bezahlung stattgefunden hat.

  2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotoalbum, etc.) beim Fotografen.

  3. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

  4. Sollten dem Kunden während des shooting Änderungswünsche eingefallen und diese nur unter bestimmten Vorraussetzungen durchzuführen, dann sind diese von dem Auftraggeber zu tragen.

  5. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahme bei Hochzeiten oder sämtlichen feierlichen Veranstaltungen auf Wunsch des Kunden, wird ein Honorar 80 € für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

  6. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars zum Stundensatz von 80 € für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen.

  7. Bei grober Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten des Kunden kann Klötgen Photography auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

  8. Rechen- und Schreibfehler berechtigen den Fotografen, dies zu korrigieren. Dies gilt auch, wenn bereits eine Rechnung erstellt wurde. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro ohne einer zzgl MWst. .

  9. Der Fotograf kann vom Auftrag zurücktreten oder evtl. Leistungen aussetzen, sofern erkennbar ist, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

  10. Der Fotograf ist berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber geltend zu machen (bei noch nicht abgeschlossener Zahlung), wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb des Fälligkeitstermins nachkommt.

 

Reisekosten, sonstige Kosten

  1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang von 30 Km,  oder wurde keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer (ab 30 km) 0,30 €, zzgl.

  2. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung, ( Vorschläge für Hotel etc, können aber gerne entgegengebracht werden).

  3. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

bottom of page